Cybergrooming, Sexting und Sextortion

Cybergrooming, Sexting und Sextortion
Cybergrooming, Sexting und Sextortion
Cybergrooming ist eine besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB. Als Kinder zählen alle bis 14 Jahre! Cybergrooming ist keine Seltenheit. Fast ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen (24 %) wurde bereits im Netz von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert.

Cybergrooming

Vorgehensweisen (nicht abschließend):

  • Täter nutzen Social Media Plattformen wie Knuddels, Snapchat, TicToc oder Instagram auf denen Profile von Fremden weltweit angesehen werden können und gehen gezielt auf die Suche nach kindlichen Profilen.
  • Die Täter bedienen häufig Bedürfnisse der Kinder nach Vertrautheit, machen Komplimente, haben Zeit, hören zu und stellen sich selber als jung und attraktiv dar.
  • Die Täter sind sehr manipulativ. Kinder jeden Bildungsstands fallen darauf hinein. Das hat selten mit Elternhaus, Ungehorsam oder Dummheit zu tun.
  • Auch Jungen geraten häufig z.B. über ihr Können in Online Spielen in Kontakt mit vermeintlich nur am Spiel interessierten Tätern.
  • Das Kind soll fast immer über Chatkommunikation zu sexuellen Handlungen an sich selber oder an anderen gebracht werden.
  • Dazu werden häufig durch den Täter sexuelle Vorgehensweisen beschrieben und eingefordert. Der Täter stellt so kinderpornografisches Material her.
  • Dem Kind wird pornografisches Material gezeigt. Oft auch selbst hergestellt vom Täter.
  • Die natürliche Neugier, Entwicklungsschwierigkeiten, der Wunsch nach Beziehungen wird hier schamlos ausgenutzt und durch den Täter in seine Richtungen gelenkt.
  • Reale Treffen werden verabredet.
  • Erpressungen mittels übersandter Bilder finden statt.

 

Vorbeugende Handlungsmöglichkeiten (nicht abschließend):

  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Gefahr, dass im Internet auch schlechte Menschen unterwegs sind.
  • Erstellen Sie Profile nur mit den notwendigsten Angaben.
  • Seien Sie zurückhaltend mit Profilbildern oder Nicknames, die Rückschlüsse auf das Alter ihres Kindes geben können (Negativbeispiel: lina*11, Bild: Duck-Face-Selfie). Täter suchen gezielt Kontakte aus, die Rückschlüsse auf das Alter geben.
  • Erklären Sie, dass Chatkommunikation nur mit Kontakten sinnvoll ist, die ihr Kind real kennt.
  • Sprechen Sie neutral über Sexualität und machen Sie Ihr Kind sprachfähig mit Ihnen über dieses wichtige Thema zu reden (wenn Ihnen das Thema Sex erkennbar unangenehm ist, wird ihr Kind Schwierigkeiten haben, Sie darauf anzusprechen)
  • Kindliches / jugendliches Interesse an Sexualität und Pornographie sollte verstanden werden. Das ist alterstypisch.
  • Ihr Kind sollte niemals Angaben zu seinem Wohnort oder zur Adresse machen, niemals die Kamera anschalten, niemals Nacktbilder von sich herstellen und auf sexualisierte Kommunikation eingehen.
  • Lassen Sie Ihr Kind wissen, dass es mit diesen Anfragen immer zu Ihnen kommen kann, auch wenn es vermeintlich bereits leichtsinnig und entgegen irgendwelcher Absprachen gehandelt hat (Kinder sind nie schuld. Schuld hat immer nur der Täter!). Haben Sie dann ein offenes Ohr und helfen Sie Ihrem Kind!
  • Verbote helfen nur selten! Daher klären Sie Ihre Kinder auf und setzen auf Austausch statt auf Strafe.

 

Sexting

Es ist nicht verboten, intime Fotos oder Videos von sich selbst zu erstellen und diese zu teilen. Aber es kommt vor allem auf das Alter der Beteiligten Personen an - gerade bei Minderjährigen.

  • Personen unter 14 Jahren sind in einer Schutzaltersgrenze! Sexuelle Kontakte, Inhalte, Bilder müssen von ihnen ferngehalten werden. Alles andere ist eine Straftat!
  • Erstellen Kinder von sich Nacktfotos, so handelt es sich um Kinderpornographie. Schon der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar.
  • Erstellen Personen zwischen 14 und 18 Jahren Nacktfotos von sich, so handelt es sich um Jugendpornographie. Schon der Besitz von Jugendpornographie ist strafbar.
  • Innerhalb einer festen Beziehung von Jugendlichen kann es als mildernd angesehen werden, wenn sie sich gegenseitig Bilder von sich zusenden. Jedoch dürfen diese Bilder dann niemals weiter versendet werden. Schwierig wird es zudem, wenn sich das Paar trennt.
  • Das Internet vergisst nie. Dieser Satz ist nur leider allzu wahr. Nacktbilder können einen eventuell auch Jahre später noch „einholen“.
  • Fotos vom Penis, sogenannte Dickpics, werden immer wieder ungefragt von oft unbekannten Personen verschickt. Das ist kein Dirty Talk oder Sexting. Dabei geht es auch um die Ausübung von Macht. Es handelt sich um eine Straftat.

 

Sextortion (Erpressung mittels Sex- oder Pornobildern)

Diese Art der Erpressung erfolgt sowohl an Schulen, mit der Drohung, die Bilder dort öffentlich zu machen, wie auch allgemein bei Erwachsenen jedes Alters. Oft werden freigegebene Informationen aus dem Netz über Verwandte, Bekannte, Arbeitsstelle genutzt, die dann diese Bilder erhalten sollen.

Variante a): Über Dating-Apps oder Social Media

Von einer Bekanntschaft über das Internet werden die späteren Opfer ermuntert sich vor der Kamera auszuziehen oder sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Was sie nicht wissen: ihr Gegenüber zeichnet alles auf und droht im Anschluss die Inhalte zu verbreiten.

Variante b): Erpressung mit Pornomails

Sie sollen per Bitcoin innerhalb von 24 Stunden bezahlen? Oder auf ein ausländisches Konto überweisen?

Derzeit sind sogenannte „Pornomails“ im Umlauf, die Menschen mit ihren Bildern vom vermeintlich gehackten Smartphone erpressen. 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110