In dieser Woche ist es ein bisschen von allem.
Die Frage: wie kommt man zur polizeilichen Vernehmung, wenn die Dienststelle etwas weiter entfernt vom Wohnort ist und man keinen Führerschein besitzt?
Ein Beispiel dafür, wie man es auf jeden Fall nicht machen sollte, lieferte jetzt ein 64-Jähriger aus Ostbevern.
Nachdem gegen ihn ein Verfahren wegen Fahrerflucht und Fahren ohne Führerschein eingeleitet worden war, wurde er durch das zuständige Verkehrskommissariat in Oelde angeschrieben. Er solle sich zu den Vorwürfen äußern.
Der Mann gab in seiner Antwort an, dass er bei der Polizei vernommen werden möchte. Daraufhin erhielt er eine Vorladung.
Zum Termin erschien er auch wie vereinbart. Er wurde in der Vernehmung gefragt, wie er nach Oelde gekommen sei? Er gab zu, selber mit seinem Pkw gefahren zu sein. Den habe er vor dem Polizeigebäude geparkt.
Diese Aussage führte dazu, dass gegen ihn ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Ihm wurde daraufhin erläutert, dass es ihm untersagt ist Kraftfahrzeuge zu führen.
Er gab an, dies verstanden zu haben und dass er sich durch einen Bekannten abholen lassen wolle.
Da die Beamtin ihm nicht traute, schaute sie kurze Zeit später auf dem Parkplatz nach und stellte fest: der Pkw des Mannes war weg.
Daraufhin hielten die Kollegen der Polizeiwache Warendorf in Ostbevern nach dem Fahrzeug Ausschau.
Und tatsächlich kam dieses kurze Zeit später in Ostbevern an. Bei der Kontrolle gab der 64-Jährige an, es habe ihn niemand abholen können. Aus diesem Grund sei er wieder selber gefahren.
Das Ergebnis: noch ein Ermittlungsverfahren und die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung weiterer Straftaten.
KPB WAF PÖA
Ohne Führerschein zur Vernehmung