Bei der Stadt Ahlen gingen in der vergangenen Zeit mehrfach Beschwerden darüber ein, dass die Fußgängerzone der Ahlener Innenstadt, verbotswidrig durch Rad-, Pedelec- und E-Scooter-Fahrer genutzt wird.
Daraufhin fand eine gemeinsame Kontrollaktion statt, um diesen Beschwerden nachzugehen.
Sowohl die Oststraße als auch die Weststraße sind durch Verkehrszeichen als Fußgängerzone ausgeschildert. Lediglich in der Zeit von 19 bis 11 Uhr ist das Befahren der Fußgängerzone für den Lieferverkehr und für Fahrradfahrer freigegeben.
Polizei und Ordnungsamt waren am Dienstag (5.11.2024) zwischen 12.30 und 14.00 Uhr vor Ort. In dieser Zeit wurden sechs Fahrradfahrer und sechs Fahrer von E-Scootern angehalten und Verwarnungsgelder erhoben. Einer der Betroffenen lehnte die Zahlung des Verwarnungsgeldes ab, sodass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.