Leider passiert das immer wieder und ist für alle Beteiligten mehr als ärgerlich. Immer wieder drücken sich Fahrzeugführer vor ihrer Verantwortung und fahren einfach weiter. Das ist Fahrerflucht. Noch schlimmer ist diese Tatsache, wenn Menschen involviert und angefahren – teils verletzt – werden. Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen MÜSSEN meistens versichert sein.
Wir weisen eindringlich daraufhin, sich bei einem Verkehrsunfall – egal ob großer oder kleiner Schaden - bei der Polizei zu melden. Das ist nicht nur für den Geschädigten wichtig, sondern auch für den Verursacher. Jeder Unfallverursacher ist verpflichtet, seine Personalien und Beteiligung nach einem Unfall mitzuteilen. Kann ein Geschädigter nicht ausfindig gemacht werden, MUSS der Verursacher seine Personalien hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden. Flüchtet jemand vom Unfallort, erweist er sich in der Regel als ungeeigneter Fahrzeugführer und ihm kann der Führerschein entzogen werden.
Nach § 142 StGB kann eine Fahrerflucht entweder auch mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren enden.
UND: Sollten Sie Zeuge eines solchen Geschehens werden – melden Sie sich bei der Polizei. Hilfreich sind immer eine Beschreibung und Typ des Fahrzeugs, sowie das Kennzeichen oder Kennzeichenfragmente und Angaben zum Fahrer. Schauen Sie nicht weg, handeln Sie.