Beschreibung der Änderungen auf blauem Hintergrund
Erweiterung des Gesetzes zum Thema "Gafferfotos" tritt in Kraft
Die Aufnahme und Verbreitung von Fotos oder Videos hilfloser oder toter Personen ist seit Januar 2021 strafbar. Am 01.01.2021 ist das entsprechende Gesetzergänzung unter § 201 a StGB in Kraft getreten.

„Unfallopfer aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, verletzt jeden menschlichen Anstand. (…) Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.“, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zum Inkrafttreten der Erweiterung im Strafgesetzbuch .


Außerdem können auch die Aufnahmen von lebenden Unfallopfern schon mit einer Geld- oder Freiheitsstraße geahndet werden.

Ebenso bestraft wird, wer unbefugt von einer anderen Person Fotos oder Videos macht, die dieser Person schaden können und diese Bilder an Dritte weitergibt.

Je nach Sachverhalt drohen bei Verurteilung bis zu zwei Jahre Freiheits- oder Geldstrafe.

Details finden Sie hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

 

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110