Am 1. September 2021 endet die Übergangsfrist zur Abgabe von Schusswaffen, Waffenteilen und Muntion. Dazu hat das Bundesministerium des Inneren eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese können Sie hier nachlesen. Rechtsseitig haben wir diese für Sie zum Download verlinkt.
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Ende der Übergangsfrist am 1. September 2021
Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren