Eine Pistole mit Patronen, im Hintergrund ein Richterhammer
Ende der Übergangsfrist am 1. September 2021
Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren
Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Übergangsfrist endet am 1. September 2021. Bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine wurden verboten bzw. unter Erlaubnispflicht gestellt.
KPB Warendorf PÖA

Am 1. September 2021 endet die Übergangsfrist zur Abgabe von Schusswaffen, Waffenteilen und Muntion. Dazu hat das Bundesministerium des Inneren eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese können Sie hier nachlesen. Rechtsseitig haben wir diese für Sie zum Download verlinkt.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110