Diese Woche wird deutlich, dass eine im April begangene Straftat im Juni zur Untersuchungshaft führen kann
Ende April überfielen Jugendliche in Warendorf einen 16-Jährigen und forderten von ihm Gegenstände. Als er angab, keine zu besitzen, schlugen und traten sie auf ihn ein. Die bis dahin unbekannten Täter zwangen ihn dazu sich ausziehen. Sein Handy, sein Bargeld und auch seinen Ausweis nahmen sie ihm ab.
Der Jugendliche konnte sich befreien und zur Polizeiwache Warendorf flüchten. Rettungskräfte brachten den schwer verletzten Warendorfer zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus.
Die Ermittlungen führten die Kriminalbeamten auf die Spur von zwei Tatverdächtigen. Die Polizisten durchsuchten Mitte der Woche deren Wohnungen und nahmen die Warendorfer vorläufig fest.
Die Staatsanwaltschaft in Münster stellte gegen das räuberische Duo Anträge auf Untersuchungshaft. Die 23-Jährigen wurden einer Richterin am Amtsgericht Warendorf vorgeführt, die antragsgemäß Haftbefehle erließ.
Für die beiden Männer ging es direkt ins Gefängnis.