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trauiges weinendes Mädchen
Cybercrime - Die Gefahr im Internet
Wissen Sie, was Cybergrooming ist? Oder wie Sie einen Fake-Shop erkennen?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier auf einer Seite. In kleinen Erklärvideos erfahren Sie, wie perfide und gefährlich manche Menschen im Internet vorgehen. Wie Sie Verbrechen oder Verbrecher erkennen und was Sie tun können.

"Cybergrooming"

Das Phänomen "Cybergrooming" bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern oder Jugendlichen im Internet mit dem Ziel des sexuellen Kontaktes oder der Erlangung pornografischen Materials. Die Anbahnung beginnt oft harmlos über soziale Netzwerke, wie beispielhaft Instagram oder die Chat-Funktion von Online-Spielen, wie z.B. Clash Royal. Also überall dort, wo vor allem Kinder online anzutreffen sind.

Hierbei nutzen die Täterinnen und Täter meist ein Fake-Profil und geben sich dabei nicht selten als gleichaltriges Kind aus. Sie täuschen Verständnis für das Leben des Kindes und seine Probleme vor. Sie machen viele Komplimente und zeigen ihr Interesse auch in Form von kleinen virtuellen Geschenken in Online-Spielen. Ist das Vertrauen aufgebaut, erfragen sie die Handynummer, um die Kommunikation über private Messenger wie WhatsApp fortzusetzen.

Was können Eltern tun?

  - Sprechen Sie mit Ihren Kindern offen über die Gefahren im
     Internet. Erklären Sie ihnen, dass in der digitalen Welt das
     Gegenüber nicht das sein muss, für das es sich ausgibt. 

   - Überprüfen Sie gemeinsam die Profileinstellungen der
     Online-Accounts und achten Sie auf die Einhaltung der
     Privatsphäre. Wenn Sie jetzt denken, dass weiß mein Nachwuchs
     doch besser als ich, dann lassen Sie es sich von Ihrem Kind
     erklären. 

   - Vereinbaren Sie, dass in Chats keine Angaben zur Wohnanschrift
     oder Handynummern gemacht werden. 

   - Besprechen Sie, wie sensibel das Versenden von Fotos und Videos
     sein kann. Ist ein Foto erst einmal hochgeladen, kann es von
     jedem für alles genutzt werden. 

   - Interessieren Sie sich für die digitalen Aktivitäten Ihres
     Kindes. Wenn Sie z.B. wissen möchten, mit wem sich Ihr Kind zum
     Eis essen in der Stadt verabredet, fragen Sie auch nach, mit wem
     es sich zum Online-Spiel verabredet. Vor allem, weil
     Verabredungen online meist länger andauern, als das Eis essen
     offline. 

   - Machen Sie vor allem deutlich, wie Ihr Kind sich verhalten soll,
     wenn es unangemessene Nachrichten bekommt. Kinder sind nie
     schuld daran, wenn sie im Netz belästigt werden. Die Person, die
     den Kontakt sucht, trägt die Verantwortung. 

 

Videos weiterleiten

Über soziale Medien oder Messenger wie WhatsApp, Facebook und Instagram werden täglich Millionen von Nachrichten verschickt. Das Weiterleiten von Videos und Bildern geht schnell, manchmal jedoch zu schnell. Auch Videos von Gewalttaten oder Bilder von nackten Minderjährigen werden unreflektiert über das Internet verbreitet. Häufig ist den Versendern solcher Nachrichten nicht klar, dass sie sich hiermit strafbar machen können. Wer ein solches Video verbreitet, dem kann im Ernstfall auch das Mobiltelefon zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr entzogen werden, und dieses auch bei Kindern. Denn diese versenden häufig unbedarft derartige Bilder und wissen nicht, dass man selbst zur Täterin oder zum Täter wird, nur weil man Mitglied in einer Chatgruppe ist. Denn selbst ungewollt zugeschickte Bilder und Videos mit kinderpornographischen Inhalten werden aufgrund der Smartphoneeinstellungen in der Regel im eigenen Gerät abgelegt. Und so gerät die empfangende Person ungewollt in den Besitz strafrechtlicher Inhalte.

 

Fake-Shops erkennen

Ist das Schnäppchen auch wirklich ein Schnäppchen? Oder ist alles nur fake? Beim online Einkauf besteht gerade bei sehr günstigen Angeboten die Gefahr an einen Fake-Shop geraten zu sein. Auch die Vorkasse als einzige Zahlungsmöglichkeit kann ein Indiz sein, dass hinter dem angeblichen Händler Betrüger stecken. Ist das Geld überwiesen, warten die Geschädigten vergeblich auf ihre Ware. Damit Ihnen das bei den bevorstehenden Weihnachtseinkäufen nicht passiert, sollten Sie auf folgendes achten:

   - Tätigen Sie keine Spontankäufe.
   - Kontrollieren Sie die Vollständigkeit und die Korrektheit von
     Impressum und AGB´s.
   - Seien Sie misstrauisch bei Schnäppchen und Zahlungen per
     Vorkasse. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie
     Western Union oder paysafecard.
   - Überprüfen Sie die Gütesiegel der Onlineshops durch aktives
     Anklicken. Kriminelle kopieren häufig einfach das Bild des
     Gütesiegels auf die aufgerufene Fake-Seite.
   - Informieren Sie sich vor Bestellung mittels Suchmaschine über
     den Online-Shop. Achten Sie hier vor allem auf die korrekte
     Schreibweise.
   - Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen
     Sie am besten gar nicht im gewählten Shop. Zweifeln heißt NEIN. 

 

Cybermobbing

Für Cybermobbing gibt es keinen eigenen Straftatbestand. Aber einzelne Handlungen können strafbar sein. Wie zum Beispiel das unerlaubte Versenden von peinlichen Fotos oder Videos einer Person über Kanäle wie WhatsApp oder Instagram.

Cybermobbing passiert überall dort, wo sich Personen online treffen können. Soziale Netzwerke wie Instagram oder Gruppenchats wie bei WhatsApp können Tatort sein. Im Netz herrscht größere Anonymität. Es lästert sich einfacher und schneller, wenn einem der Betroffenen nicht gegenüber steht. Die Hemmschwelle sinkt enorm. Dinge, die man niemandem ins Gesicht sagen würde, sind hier ganz leicht - gleichzeitig schaut gefühlt die ganze Welt zu.

Häufig passiert Cybermobbing unter Mitschülerinnen und Mitschülern. Das Perfide an Cybermobbing ist, dass es nicht beim Verlassen des Schulgeländes aufhört, sondern die Betroffenen immer und überall verfolgt und alle ihre sozialen Kontakte betrifft. Es gibt im Grunde keine Mobbing Fälle mehr, die ohne die Komponente Cybermobbing ablaufen. Das fängt in der Grundschule an.

Was kann ich tun?

   - Holen Sie sich Hilfe! Erzählen Sie einer Vertrauensperson davon.
     Bei Schülerinnen und Schülern sollte auch die Schule informiert
     werden.
   - Bewahren Sie Beweismaterial auf. Speichern Sie Screenshots von
     verbreiteten Bildern und beleidigende Nachrichten.
   - Melden Sie Bilder und Videos, die ohne Erlaubnis der
     abgebildeten Person veröffentlicht wurden, dem
     Netzwerk-Betreiber und lassen Sie diese löschen. Auch sogenannte
     Fake-Profile (die andere im Namen des Betroffenen erstellt
     haben) können so aus dem Netzwerk entfernt werden.
   - Nutzen Sie die Meldefunktion Sozialer Netzwerke. Blockieren und
     sperren Sie beleidigende Personen.
   - Wenden Sie sich in schwerwiegenden Fällen sofort an die Polizei
     und erstatten Sie Anzeige.
   - Wenn Sie selbst betroffen sind, Hilfe benötigen oder generell
     mehr zum Thema erfahren möchten, dann informieren Sie sich hier: 

Video

Cybergrooming

KPB PÖA WAF

So gefährlich ist Cybergrooming.

Video

So erkennen Sie Fake-Shops

KPB WAF PÖA//Bild: Verbraucherzentrale NRW

Fake-Shops verbreiten sich im Internet immer mehr. Damit Sie auf einen solchen Shop nicht reinfallen, gibt es von uns und der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Warendorf wichtige Tipps.

Quelle Bild: Verbraucherzentrale NRW im Kreis Warendorf

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So gefährlich ist Cybermobbing

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