"Cybergrooming"
Das Phänomen "Cybergrooming" bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern oder Jugendlichen im Internet mit dem Ziel des sexuellen Kontaktes oder der Erlangung pornografischen Materials. Die Anbahnung beginnt oft harmlos über soziale Netzwerke, wie beispielhaft Instagram oder die Chat-Funktion von Online-Spielen, wie z.B. Clash Royal. Also überall dort, wo vor allem Kinder online anzutreffen sind.
Hierbei nutzen die Täterinnen und Täter meist ein Fake-Profil und geben sich dabei nicht selten als gleichaltriges Kind aus. Sie täuschen Verständnis für das Leben des Kindes und seine Probleme vor. Sie machen viele Komplimente und zeigen ihr Interesse auch in Form von kleinen virtuellen Geschenken in Online-Spielen. Ist das Vertrauen aufgebaut, erfragen sie die Handynummer, um die Kommunikation über private Messenger wie WhatsApp fortzusetzen.
Was können Eltern tun?
- Sprechen Sie mit Ihren Kindern offen über die Gefahren im
Internet. Erklären Sie ihnen, dass in der digitalen Welt das
Gegenüber nicht das sein muss, für das es sich ausgibt.
- Überprüfen Sie gemeinsam die Profileinstellungen der
Online-Accounts und achten Sie auf die Einhaltung der
Privatsphäre. Wenn Sie jetzt denken, dass weiß mein Nachwuchs
doch besser als ich, dann lassen Sie es sich von Ihrem Kind
erklären.
- Vereinbaren Sie, dass in Chats keine Angaben zur Wohnanschrift
oder Handynummern gemacht werden.
- Besprechen Sie, wie sensibel das Versenden von Fotos und Videos
sein kann. Ist ein Foto erst einmal hochgeladen, kann es von
jedem für alles genutzt werden.
- Interessieren Sie sich für die digitalen Aktivitäten Ihres
Kindes. Wenn Sie z.B. wissen möchten, mit wem sich Ihr Kind zum
Eis essen in der Stadt verabredet, fragen Sie auch nach, mit wem
es sich zum Online-Spiel verabredet. Vor allem, weil
Verabredungen online meist länger andauern, als das Eis essen
offline.
- Machen Sie vor allem deutlich, wie Ihr Kind sich verhalten soll,
wenn es unangemessene Nachrichten bekommt. Kinder sind nie
schuld daran, wenn sie im Netz belästigt werden. Die Person, die
den Kontakt sucht, trägt die Verantwortung.
Videos weiterleiten
Über soziale Medien oder Messenger wie WhatsApp, Facebook und Instagram werden täglich Millionen von Nachrichten verschickt. Das Weiterleiten von Videos und Bildern geht schnell, manchmal jedoch zu schnell. Auch Videos von Gewalttaten oder Bilder von nackten Minderjährigen werden unreflektiert über das Internet verbreitet. Häufig ist den Versendern solcher Nachrichten nicht klar, dass sie sich hiermit strafbar machen können. Wer ein solches Video verbreitet, dem kann im Ernstfall auch das Mobiltelefon zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr entzogen werden, und dieses auch bei Kindern. Denn diese versenden häufig unbedarft derartige Bilder und wissen nicht, dass man selbst zur Täterin oder zum Täter wird, nur weil man Mitglied in einer Chatgruppe ist. Denn selbst ungewollt zugeschickte Bilder und Videos mit kinderpornographischen Inhalten werden aufgrund der Smartphoneeinstellungen in der Regel im eigenen Gerät abgelegt. Und so gerät die empfangende Person ungewollt in den Besitz strafrechtlicher Inhalte.
Fake-Shops erkennen
Ist das Schnäppchen auch wirklich ein Schnäppchen? Oder ist alles nur fake? Beim online Einkauf besteht gerade bei sehr günstigen Angeboten die Gefahr an einen Fake-Shop geraten zu sein. Auch die Vorkasse als einzige Zahlungsmöglichkeit kann ein Indiz sein, dass hinter dem angeblichen Händler Betrüger stecken. Ist das Geld überwiesen, warten die Geschädigten vergeblich auf ihre Ware. Damit Ihnen das bei den bevorstehenden Weihnachtseinkäufen nicht passiert, sollten Sie auf folgendes achten:
- Tätigen Sie keine Spontankäufe.
- Kontrollieren Sie die Vollständigkeit und die Korrektheit von
Impressum und AGB´s.
- Seien Sie misstrauisch bei Schnäppchen und Zahlungen per
Vorkasse. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie
Western Union oder paysafecard.
- Überprüfen Sie die Gütesiegel der Onlineshops durch aktives
Anklicken. Kriminelle kopieren häufig einfach das Bild des
Gütesiegels auf die aufgerufene Fake-Seite.
- Informieren Sie sich vor Bestellung mittels Suchmaschine über
den Online-Shop. Achten Sie hier vor allem auf die korrekte
Schreibweise.
- Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen
Sie am besten gar nicht im gewählten Shop. Zweifeln heißt NEIN.
Cybermobbing
Für Cybermobbing gibt es keinen eigenen Straftatbestand. Aber einzelne Handlungen können strafbar sein. Wie zum Beispiel das unerlaubte Versenden von peinlichen Fotos oder Videos einer Person über Kanäle wie WhatsApp oder Instagram.
Cybermobbing passiert überall dort, wo sich Personen online treffen können. Soziale Netzwerke wie Instagram oder Gruppenchats wie bei WhatsApp können Tatort sein. Im Netz herrscht größere Anonymität. Es lästert sich einfacher und schneller, wenn einem der Betroffenen nicht gegenüber steht. Die Hemmschwelle sinkt enorm. Dinge, die man niemandem ins Gesicht sagen würde, sind hier ganz leicht - gleichzeitig schaut gefühlt die ganze Welt zu.
Häufig passiert Cybermobbing unter Mitschülerinnen und Mitschülern. Das Perfide an Cybermobbing ist, dass es nicht beim Verlassen des Schulgeländes aufhört, sondern die Betroffenen immer und überall verfolgt und alle ihre sozialen Kontakte betrifft. Es gibt im Grunde keine Mobbing Fälle mehr, die ohne die Komponente Cybermobbing ablaufen. Das fängt in der Grundschule an.
Was kann ich tun?
- Holen Sie sich Hilfe! Erzählen Sie einer Vertrauensperson davon.
Bei Schülerinnen und Schülern sollte auch die Schule informiert
werden.
- Bewahren Sie Beweismaterial auf. Speichern Sie Screenshots von
verbreiteten Bildern und beleidigende Nachrichten.
- Melden Sie Bilder und Videos, die ohne Erlaubnis der
abgebildeten Person veröffentlicht wurden, dem
Netzwerk-Betreiber und lassen Sie diese löschen. Auch sogenannte
Fake-Profile (die andere im Namen des Betroffenen erstellt
haben) können so aus dem Netzwerk entfernt werden.
- Nutzen Sie die Meldefunktion Sozialer Netzwerke. Blockieren und
sperren Sie beleidigende Personen.
- Wenden Sie sich in schwerwiegenden Fällen sofort an die Polizei
und erstatten Sie Anzeige.
- Wenn Sie selbst betroffen sind, Hilfe benötigen oder generell
mehr zum Thema erfahren möchten, dann informieren Sie sich hier: