Entgegen dem Trend, dass die Natur von dunkel auf hell wechselt, steht im Straßenverkehr ein anderer Farbwechsel an.
Wir möchten daran erinnern, dass ab Samstag (01.03.2025) versicherungspflichtige Kleinkraftfahrzeuge ein neues Kennzeichen brauchen. Es steht ein Wechsel der Farbe Blau auf Grün an. Die entsprechenden Kennzeichen bekommen Sie bei Ihren Versicherungen.
Das betrifft:
- Kleinkrafträder (Roller, Mofas, Mopeds usw.), Quads und Trikes, E-Tretroller mit maximal 50 ccm und 45 km/h
- Elektrofahrräder (E-Bikes und Pedelecs) mit Unterstützung bei mehr als 25 km/h oder mit Motor mit über 6 km/h und bis zu 45 km/h
- Krankenrollstühle mit Motor
Fahren Sie weiter mit Blau anstatt Grün, ist das ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und damit eine Straftat.