Alle, die ein motorisiertes Gefährt besitzen, das noch ein schwarzes Kennzeichen hat, müssen dieses schleunigst ändern.
Denn ab dem 01.03.2024 ist unter anderem für
- Kleinkrafträder (Roller, Mofas, Mopeds etc.), Quads und Trikes, E-Tretroller mit max. 50 ccm und 45 km/h
- Elektrofahrräder (E-Bikes/Pedelecs) mit Unterstützung bei mehr als 25 km/h oder mit Motor mit über 6 km/h bis zu 45 km/h
und
- Krankenrollstühle mit Motor
das blaue Kennzeichen gültig und gewährt den vollen Versicherungsschutz.
Seit mehreren Jahren gibt es alternativ zum Blechkennzeichen eine farblich passende Folie zum Aufkleben, die fälschungssicher ist.
Die passenden und aktuellen Kennzeichen bzw. Folien bekommen Sie bei Ihrer jeweiligen Versicherung.