In den vergangenen Wochen sind vermehrt Anzeigen wegen Betrugs auf Kleinanzeigenportalen bei uns eingegangen. Besonders jetzt zur Weihnachtszeit, versuchen Betrüger durch miese Maschen an Ihr Geld zu kommen. Eine Betrugsmasche ist der sogenannte Dreiecksbetrug:
Der bei Kleinanzeigen durch den Verkäufer angebotene Artikel wird vom Betrüger (angeblicher Käufer) augenscheinlich über den Chat gekauft und vor Ort beim Verkäufer abgeholt oder zugeschickt. Zuvor wird zwischen den Parteien vereinbart, dass der Kaufpreis mittels PayPal oder Überweisung bezahlt wird.
Das Geld geht beim Verkäufer ein und dieser gibt den verkauften Gegenstand heraus. Später wird das Geld durch PayPal oder durch die Bank wieder zurück gebucht, weil der Geldbetrag nicht vom Käufer, sondern von anderen Geschädigten überwiesen wurde. Diese Geschädigten haben einen, vom angeblichen Verkäufer, mit identischem Preis angebotenen Artikel erworben und das Geld hierfür auf das Konto des ersten Geschädigten (Verkäufer) überwiesen, da ihnen dieses als Zielkonto vom Täter genannt wird. Da die Ware jedoch nicht geliefert wird, wird die Zahlung von den anderen Geschädigten zurückgenommen.
So gelangt der Täter in den Besitz der Ware, der echte Verkäufer geht leer aus. Man spricht dabei von einem Dreiecksbetrug.
Darüber hinaus passiert es vermehrt, dass vom Käufer andere Konto- oder PayPal Daten angegeben werden, als der Name des Käufers eigentlich lautet. Dann kann es heißen: „Das ist das Konto von meinem Onkel oder meiner Mutter“. Auch das ist eine Betrugsmasche.
Online-Flohmärkte sind keine online-Shops bei denen man leichtfertig bestellen und/oder etwas bezahlen sollte. Bei persönlichen Übergaben muss man bei dem Verkauf auf Bargeld bestehen!!! Vergleichen Sie die Namen von Käufer und Empfängerkonto. Lassen Sie sich immer die Sendungsnummer eines aufgegebenen Pakets geben.
Sollten Sie Opfer eines Betruges geworden sein, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.